Navigation:   Startseite
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HBSO GmbH



Allgemeine Hinweise und Nutzungsbedingungen

Alle Angaben ohne Gewähr !
Auf dieser Website enthaltene rechtliche oder steuerliche Informationen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und sollten auch nicht als solche interpretiert werden.
Zur Realisation der Abfragen nutzen wir weltweit diverse Quellen, welche ausfallen, falsche Ergebnisse anzeigen oder auch nicht erreichbar sein könnten. Hierauf haben wir keinerlei Einfluss !
Die automatisierte Nutzung unserer Abfragen (z.B. durch Scripte o.ä.) ist nicht gestattet und wird rechtlich verfolgt!



1. Allgemeines - Geltungsbereich

1.1   Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der HBSO GmbH, nachfolgend auch als "uns" oder „Anbieter“ bezeichnet. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.2   Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Verfügt der Kunde über eigene Einkaufskonditionen, so wird diesen hiermit durch die HBSO GmbH ausdrücklich widersprochen und diese finden keinerlei Anwendung.

1.3   Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern sie entsprechend anwendbar sind, auch für im Zusammenhang mit der Lieferung erbrachten Beratungs- und Planungsleistungen, sowie für Auskünfte.

1.4   Schriftverkehr erfolgt vorzugsweise per E-Mail und ist der Briefpost gleichgestellt. E-Mail fällt im Folgenden unter die Bezeichnung "Schriftverkehr", „in Schriftform“ oder „schriftlich“.
Stichdaten verstehen sich immer als "Eingang beim Empfänger". Für E-Mail gilt als Eingang (Zustellung) der Tag der Absendung, sofern nichts anderes nachgewiesen werden kann (in diesem Fall gilt als Eingang der Zeitpunkt des Empfangs der Nachricht auf dem Zielmailserver).

1.5   Wird im folgenden nur von Produkten gesprochen, so dient dies der Vereinfachung des Textes. Die entsprechenden Bedingungen gelten gleichermaßen für alle von der HBSO GmbH erbrachten Lieferungen und Leistungen, sofern im Einzelfall nicht gesondert ausgewiesen wird. Internet-Dienstleistungen (Webhosting, Domain-Registrierungen und -Kündigungen) werden gesondert behandelt.

1.6   Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Domainendungen") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet.
Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen, nachzulesen unter http://www.hbso.de/hosting/domainvergabe.html.



2. Datenschutz, Datensicherheit

2.1   Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG).

2.2   Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben und verwendet, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich, diese Daten in seinem Online-Administrationsbereich stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

2.3   Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzen wir nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen, für Rechnungen und sofern der Kunde nicht widerspricht, zur Kundenpflege sowie, falls vom Kunden gewünscht, für eigene Newsletter.

2.4   Wir geben keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Kunden erforderlich ist.

2.5   Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.

2.6   Die Abwicklung aller Aufträge erfolgt bei der HBSO GmbH mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die HBSO GmbH alle notwendigen Daten für eigene Zwecke auf Datenträger speichert. Die HBSO GmbH sichert dem Kunden zu, dass dessen Daten keinesfalls ohne seine vorherige Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

2.7   Sollte es die Abwicklung eines Auftrages jedoch notwendig machen, dass die HBSO GmbH die Daten des Kunden an Dritte weitergeben muss, so erklärt sich der Kunde für diesen Fall mit einer Weitergabe einverstanden. Die HBSO GmbH wird den Kunden jedoch in einem solchen Fall entsprechend unterrichten. Ausgenommen sind Domain-Registrierungen, für die eine Weitergabe unerlässlich ist. Dem Kunden ist bekannt, dass fast alle NICs über sog. Whois-Server Daten des Domaininhabers öffentlich zugänglich machen.

2.8   Der Kunde erhält, abhängig vom jeweiligen Angebotes, zur Pflege seiner Internetseiten und E-Mail Adressen, eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung resultiert. Erlangt der Kunde davon Kenntnis, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist, hat er uns hiervon unverzüglich zu informieren. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von uns nutzen, haftet der Kunde uns gegenüber auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Im Verdachtsfall hat der Kunde deshalb die Möglichkeit, ein neues Kennwort anzufordern, das wir dem Kunden dann zusenden.

2.9   Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder eigenen oder in Auftrag gegebenen Änderung eine vollständige Datensicherung durchzuführen.

2.10   Soweit Daten an die HBSO GmbH bzw. den zur Verfügung gestellten Speicherplatz - gleich in welcher Form - übermittelt werden, behält der Kunde Sicherheitskopien. Soweit dies im jeweiligen Angebot enthalten ist, werden die Server regelmäßig gesichert. Für den Fall eines dennoch auftretenden Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.



3. Angebote, Auftragsbestätigungen und Vertragsabschluss

3.1   Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich - sofern im Einzelfall nichts anderes angegeben ist - und gelten entsprechend der Darstellung und Angabe auf der Web-Site (http://www.hbso.de). Soweit nicht anders vermerkt, hat ein Angebot eine Gültigkeit von 4 Wochen. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Beim Webhosting fallen neben der monatlichen Miete im Allgemeinen noch Kosten für die Einrichtung, sowie gegebenenfalls für Domain-Registrierung und für gewünschte Zusatzleistungen gemäß Angebot auf der Website an. Bei widersprüchlichen Angaben gelten immer die im Schriftverkehr zugesicherten Preise. Sie können sich für einen laufenden Vertrag nur mit Ablauf eines Abrechnungszeitraums und auf Ankündigung spätestens einen Monat vorher ändern.
Alle Aufträge des Kunden an die HBSO GmbH bedürfen generell der Schriftform. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Zur Rechtswirksamkeit muss die HBSO den erteilten Auftrag schriftlich bestätigen. Erfolgt innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Auftrages bei der HBSO GmbH keine schriftliche Bestätigung durch die HBSO GmbH, so gilt der Auftrag als nicht bestätigt.

3.2   Zur Rechtswirksamkeit angebotener Preise und Konditionen bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch die HBSO GmbH; § 650 BGB gilt entsprechend. Die Bestätigung des Auftragseingangs genügt dafür nicht. Bietet die HBSO GmbH dem Kunden Produkte an und es kommt gemäß diesem Angebot zum Auftrag, so ist die HBSO GmbH jederzeit, ohne im Einzelfall den Kunden gesondert benachrichtigen zu müssen, dazu berechtigt notwendige Veränderungen am Produkt durchzuführen oder alternative Produkte zu liefern, sofern dadurch das Produkt nicht erheblich in seinem Wesen gegenüber dem Auftrag variiert und die gewünschten Spezifikationen ansonsten im großen und ganzen beibehält. Denkbar wäre eine solche Anpassung durch die HBSO GmbH zum Beispiel im Falle von Lieferschwierigkeiten eines gewünschten (Teil-)Produktes.

3.3   Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Wir sind aber auch berechtigt, die Annahme der Bestellung, etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden, abzulehnen.

3.4   Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten, Internet-Präsentationen und sonstigen Werbematerialien sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.

3.5   Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

3.6   Nr. 22 dieser AGB bleibt unberührt.



4. Preise und Zahlung

4.1   Alle Leistungen und Lieferungen der HBSO GmbH werden gemäß der jeweils bei Vertragsabschluss aktuellen Preissätze der HBSO GmbH berechnet. Abweichende Preissätze bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der HBSO GmbH. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2   Alle Rechnungen sind, wenn nicht anders mit der HBSO GmbH vereinbart oder von der HBSO GmbH gewährt, binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Danach tritt Zahlungsverzug ein. Im Falle des Zahlungsverzugs nach §286 Abs. 3 des BGB, werden Zinsen i.H.v. 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Handelt es sich bei dem Leistungs-/Rechnungsempfänger um einen Unternehmer im Sinne von §14 BGB, so beträgt der Verzugszins 8% über dem jeweiligen Basiszins. Die Berechnung erfolgt taggenau beginnend mit dem Tag der Fälligkeit der Rechnung bis einschließlich des Tages des Zahlungseinganges. Storniert der Kunde einen Auftrag - dieses ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der HBSO GmbH möglich - behält sich die HBSO GmbH das Recht vor dem Kunden eine Entschädigung in Höhe von 25% des entsprechenden Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Zahlungen sind als Überweisung ohne Abzüge ausschließlich in EUR auf eines der angegebenen Konten zu leisten. Andere Zahlungsformen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt grundsätzlich der Kunde alle anfallenden Kosten und hat dafür Sorge zu tragen, dass uns der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben wird. Eine Zahlung befindet sich mit Ablauf des Fälligkeitsdatums der Rechnung oder, falls die Rechnung nicht zugestellt werden konnte, mit Beginn des unbezahlten Leistungszeitraums in Verzug.

4.3   Die HBSO GmbH ist berechtigt, die Rechnung per E-Mail an den Kunden zu senden, bzw. diese dem Kunden online zur Verfügung zu stellen. Die Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die Domain des Kunden oder eine andere uns bekannte E-Mail-Adresse übersandt worden ist. Einwendungen gegen die Rechnungen der HBSO GmbH sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnungen verlangen, muss dann aber die Unrichtigkeit der Abrechnung nachweisen.



5. Ergänzende Zahlungsbedingungen und Abrechnungszeitraum für Internet-Dienstleistungen

5.1   Alle Internet-Dienstleistungen sind, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus zahlbar, spätestens ab Zeitpunkt der Zurverfügungstellung. Angebote, die als Jahresangebote (ohne Monatsmiete) ausgewiesen sind, haben einen Abrechnungs- und Leistungszeitraum von einem Jahr.
Rechnungen für Jahresangebote (insbesondere Domains) werden üblicherweise jeweils zwei Monate vor Anfang des nächsten Abrechnungszeitraums von einem Jahr fällig gestellt. Dieser Fälligkeitstermin stellt sicher, dass bei Nichtzahlung ausreichend Zeit verbleibt, um zu klären, ob eine Domain wirklich verfallen soll. Erfolgt bis spätestens zwei Werktage vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums kein Zahlungseingang, so gilt dies als fristgerechte Kündigung seitens des Kunden.

5.2   Die Erstrechnung enthält in der Regel die Miete für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums, die Kosten der Einrichtung und der Domainregistrierung und gegebenenfalls weitere bestellte Zusatzleistungen.

5.3   Befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug, ist die HBSO GmbH berechtigt, die Leistung jederzeit und ohne Fristsetzung bis zum Eingang der Zahlung auszusetzen; per postalischen Mahnverfahren wird hierbei weiter verfahren und der Kunde entsprechend über das weitere Vorgehen unsererseits informiert. Die HBSO GmbH kann die für die Aussetzung notwendigen technischen Maßnahmen mit EUR 25,-- pro Vorgang berechnen. Zahlungserinnerungen (erste Mahnung) werden nur per E-Mail verschickt, für die zweite Mahnung werden EUR 6,50 und für die dritte Mahnung werden jeweils EUR 10,-- an Kosten berechnet, ohne deren Zahlung die Rechnung weiterhin als unbezahlt gilt.

5.4   Erfolgt auch auf eine dritte Mahnung keine Reaktion, so behält sich die HBSO GmbH vor, die von der Rechnung betroffenen Domains an das jeweilige NIC zurückzugeben und den laufenden Vertrag fristlos zu kündigen.
Ist innerhalb von 14 Tagen (ab Mahndatum) kein Zahlungseingang festzustellen, so erfolgt am darauffolgenden Tag die komplette Abschaltung aller Dienste. In diesem Falle muss der Kunde selbst rechtzeitig für eine anderweitige Sicherstellung entsprechender Dienstleistungen sorgen.



6. Kündigung und Vertragslaufzeit

6.1   Webhosting-Verträge werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Kündigung kann beiderseits, sofern nicht anders vereinbart, 14 Tage zum Monatsende erfolgen. Vorausgezahlte Monatsmieten werden zurückerstattet.
Ausgenommen davon sind Angebote, die nur für den Zeitraum eines Jahres angeboten und abgerechnet werden (insbesondere Domains, Web-Hosting und Web-Shop). Diese sind nur bis zwei Monate zum Ablauf des Vertragsjahres kündbar und verlängern sich ohne Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr. Die Bedingungen für Domainkündigungen und -verlängerungen werden ausführlich in Abschnitt 8 (Domainregistrierung, Domainkündigung) beschrieben. Erfolgt die Abrechnung quartalsweise, so kann eine Kündigung bis zu einem Monat vor Ablauf erfolgen.

6.2   Alle Kündigungen müssen grundsätzlich schriftlich per Brief erfolgen.

6.3   Besteht Zahlungsverzug kann die HBSO GmbH jederzeit außerordentlich den Vertrag kündigen und die Angebote und die Domains des Kunden löschen, bzw. an das jeweilige NIC zurückgeben. Für nicht mehr bei NICs kündbare Domainverlängerungen und ähnliche Leistungen besteht auch nach Kündigung durch HBSO GmbH Zahlungspflicht durch den Kunden. Darüber hinaus ist die HBSO GmbH zu einer sofortigen Kündigung (ohne Einhaltung einer Frist) berechtigt, wenn der Kunde gegen die in Abschnitt 19 beschriebenen Kundenpflichten verstößt. Eine Rückzahlung überzahlter Beträge findet in diesem Fall nicht statt.



7. Vertragsgegenstand "Webhosting"

7.1   Die HBSO GmbH stellt gemäß Beschreibung auf der Website Speicherplatz mit Anbindung rund um die Uhr an das Internet oder andere Dienstleistungen zur Verfügung, um dort Angebote im Rahmen des WWW (World Wide Web) oder Internet präsentieren zu können. Die Leistung schließt in der Regel die Zurverfügungstellung einer E-Mail-Adresse und gegebenenfalls weitere Dienste gemäß dem Angebot auf der Website ein. Für andere Internet-Dienstleistungen gilt diese Leistungsbeschreibung sinngemäß.

7.2   Die Leistung gilt mit Zurverfügungstellung des Speicherplatzes und ggf. anschließender Übergabe der Zugangsdaten als aufgenommen, d.h. unabhängig von der Registrierung und Zuteilung einer Domain. Zu diesem Zeitpunkt ist das Angebot des Kunden potentiell von jedem Benutzer des WWW erreichbar. Der Kunde muss sich selbst davon überzeugen, dass die zugesicherte Leistung auch erbracht wird.

7.3   Gewünschte Erweiterungen der Leistung (z.B. Erhöhung des benötigten Speicherplatzes) sind im Regelfall zwei Tage vorher zu beantragen und gelten erst mit dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung als zugesichert. Die Berechnung für den laufenden Abrechnungszeitraum erfolgt entweder in einer Einzelrechnung oder mit der Rechnung für den nächsten Abrechnungszeitraum.

7.4   Die HBSO GmbH stellt Hilfsprogramme (wie zB. das Webmail-Programm „Horde“ oder die Administrationsoberfläche „Plesk“) und Unterlagen zur Bedienung der Dienste teils in Deutsch, teils in Englisch über das WWW zur Verfügung. Für eine normale Nutzung der Angebote genügen Grundkenntnisse über die Bedienung von üblichen Internet-Programmen für HTTP, FTP und E-Mail-Dienste. Viele Programme und Dienste enthalten auch Online-Hilfen in Deutsch oder Englisch. Darüber hinausgehende Hilfestellung (Support) wird in der Regel nur per E-Mail und nur für tatsächlich die Bedienung betreffende Fragen und Probleme geleistet.

7.5   Der Kunde ist für das Management seiner Website und Dienste und die Erstellung und Übertragung seines Angebotes selbst verantwortlich. Leistungen dieser Art sind im Webhosting-Angebot nicht eingeschlossen und müssen gegebenenfalls gesondert im Rahmen eines Vertrags über Web-Design oder Web-Management vereinbart werden. Gleiches gilt für über den normalen Support hinausgehende Support-Leistungen.

7.6   Technische Supportleistungen sind nicht in den Angeboten enthalten. Sofern diese gewünscht und in Anspruch genommen werden, werden sie gesondert berechnet. Die jeweils gültigen Preise sind einsehbar unter http://www.hbso.de.

7.7   Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass die ggf. vom Kunden gelieferten HTML-Formulare, CGI-, PHP und Java-Programme keine Sicherheitsrisiken auf dem Server der HBSO GmbH darstellen, sowie dass die Rechnerkapazitäten der HBSO GmbH nicht durch fehlerhafte Programmierung überlastet oder blockiert werden. Sämtliche finanziellen Folgen der Ausfälle, die hierauf zurückzuführen sind, sind von dem Kunden an die HBSO GmbH zu erstatten.

7.8   Die HBSO GmbH übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Kunden, da es aufgrund der verschiedenen System (u.a. bzgl. der Betriebssysteme und Browser) zu Differenzen kommen kann.

7.9   Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Datenbanken, E-Mails, LogFiles, Backups, etc.


8. Leistungsbeschreibung "Domainregistrierung", Domainkündigung

8.1   Die HBSO GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass die vom Kunden bestellten Domainnamen bei der zuständigen Registrierungsstelle registriert werden können und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

8.2   Die Zuteilung einer international gültigen namentlichen Internet-Adresse (Domain) erfolgt durch nationale oder internationale Autoritäten (NICs) und gehört nicht zur Leistung der HBSO GmbH, es wird nur die Registrierungsprozedur für den Kunden durchgeführt und die Domain verwaltet. In der Regel kommt so durch Vermittlung ein Vertrag über die Domainzuteilung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen NIC zustande. Von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens kann der Kunde daher erst dann ausgehen, wenn dieser durch uns bestätigt ist. Wir haben auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen seitens der HBSO GmbH ist ausgeschlossen. Die HBSO GmbH prüft die Domainnamen nicht auf rechtliche Zulässigkeit, dies obliegt dem Kunden. Das Webhosting ist durch die Nichtzuteilung einer Domain nicht eingeschränkt. Der Kunde verpflichtet sich, die offiziellen Vergaberichtlinien der jeweiligen Registrierungsstelle einzuhalten und nicht gegen Rechte Dritter zu verstoßen. Der Kunde hat zu prüfen, ob der gewünschte Domainname kein Warenzeichen einer fremden Firma verletzt bzw. der Domainname nicht markenrechtlich geschützt ist. Für den Fall, dass wir von Dritten wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, uns schadlos zu halten. Ebenfalls behalten wir uns dann die Sperrung der betreffenden Domain vor. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.

8.3   Die AGB und Vergaberichtlinien des jeweiligen NIC können Vertragsbestandteil werden und sind bei dem jeweiligen Anbieter (Liste einsehbar unter http://www.hbso.de/hosting/domainvergabe.html) einsehbar. Domains werden grundsätzlich auf den Kunden bzw. gewünschten Eigentümer angemeldet, die Zahlung und Verwaltung beim jeweiligen NIC erfolgt durch die HBSO GmbH. Zahlungen für Domains werden über die HBSO GmbH an das jeweilige NIC geleistet, die HBSO GmbH wird hierbei als Wiederverkäufer auf eigene Rechnung tätig. Solange die Zahlung hierfür nicht bei uns eingetroffen ist, ist die HBSO GmbH nicht zur Zahlung der Domain beim jeweiligen NIC verpflichtet.

8.4   Der Kunde ist insbesondere verpflichtet zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers ("Registrant") und des administrativen Ansprechpartners ("Admin-C") anzugeben. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen, eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach oder anonyme Adresse) sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch Mitteilung an die HBSO GmbH per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.

8.5   Domains werden von uns automatisch um einen weiteren Registrierungszeitraum (in der Regel ein Jahr) verlängert und berechnet, sofern nicht bis zwei Monate vor Ablauf des Registrierungszeitraums der Domain eine Kündigung zur Löschung oder zum Transfer erfolgt (s.u.). Ist eine Verlängerungsrechnung nicht bis zum Fälligkeitstermin beglichen, ist die HBSO GmbH nicht zur Verlängerung einer Registrierung verpflichtet und die Domain wird bei weiterem Zahlungsverzug in der Regel vor Beginn des Verlängerungszeitraums an das jeweilige NIC zurückgeben. Gleiches gilt für den Fall, dass eine zum Transfer gekündigte Domain nicht innerhalb eines Monats oder vor Ablauf des aktuellen Registrierungszeitraums (wenn dieser früher ist) transferiert wird. Wird ein Vertrag über Webhosting oder andere Dienstleistungen gekündigt, erlischt damit in der Regel auch der Anspruch auf den Nameserverdienst für damit verbundene Domains.

8.6   Kündigungen zum Transfer oder zur Löschung von Domains müssen bis drei Monate vor Ablauf des aktuellen Registrierungszeitraums ausschließlich schriftlich per Brief erfolgen. Bei vorzeitiger Kündigung. Löschung oder Transfer durch den Kunden, findet eine Rückzahlung überzahlter Beträge nicht statt.

8.7   Der Kunde ist verpflichtet, der HBSO GmbH unverzüglich anzuzeigen, wenn er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.

8.8   Wird vom Kunden eine Anmeldung seiner Internetpräsenz bei einer oder mehreren Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) gewünscht, so schulden wir auch hier nur die Vermittlung. Über die Aufnahme in die Suchmaschine und den Zeitpunkt entscheidet allein der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine.

8.9   Technische Limitationen sind in den System Policies geregelt, die unter http://www.hbso.de/hosting/system-policies.html eingesehen oder angefordert werden können.

8.10   Im Falle eines Zahlungsverzug von mehr als 60 Kalendertagen, behält sich die HBSO GmbH das Recht vor, HBSO GmbH als neuen Domaininhaber bei der jeweiligen Registrierungsstelle einzutragen. Die Rechte an der Domain gehen i.d.F. an die HBSO GmbH über. Hiermit erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden. Dies entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Entgelte für den betreffenden Domainnamen zu entrichten.



9. Termine und Fristen

9.1   Alle Termine und Fristen für Leistungen und Lieferungen durch die HBSO GmbH sind nur dann bindend, wenn sie zwischen dem Kunden und der HBSO GmbH schriftlich vereinbart und eindeutig als verbindlich bezeichnet sind.

9.2   Bei Verzögerungen, die verursacht werden durch Gründe, auf die die HBSO GmbH keinen Einfluss hat, verlängern sich die Termine und Fristen entsprechend.

9.3   Bei Verzögerungen, die die HBSO GmbH zu vertreten hat, hat der Kunde nach einer von ihm festzusetzenden angemessen Nachfrist, die er der HBSO GmbH rechtzeitig schriftlich per Brief mitteilen muss, das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Schadensersatzansprüche beschränken sich dabei für die Verzögerungszeit auf maximal 1% des Auftragswertes je vollendete Woche, insgesamt jedoch auf maximal 10% des Auftragswertes.



10. Eigentumsvorbehalt

10.1   Alle von der HBSO GmbH gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller noch offen stehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden an die HBSO GmbH Eigentum der HBSO GmbH. Werden von der HBSO GmbH Teile geliefert und (von der HBSO GmbH) in andere Produkte eingebaut, wird die HBSO GmbH bis zur vollständigen Begleichung der offenen Zahlungsverpflichtungen des Kunden an die HBSO GmbH Miteigentümer des entstandenen Produktes im Verhältnis des Wertes der von der HBSO GmbH gelieferten Teile zum Wert der anderen verwendeten Teile im entstandenen Produkt.

10.2   Der Kunde ist berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der HBSO GmbH nachkommt, von der HBSO GmbH gelieferte Produkte oder unter Verwendung von der HBSO GmbH gelieferter Teile entstandene Produkte - unter Eigentumsvorbehalt durch die HBSO GmbH - zu veräußern.

10.3   Andere Verfügungen durch den Kunden, insbesondere Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen, sind unzulässig, solange die vollständige Zahlung an die HBSO GmbH noch nicht erfolgte.

10.4   Bei einem Zugriff Dritter auf Produkte auf die die HBSO GmbH noch einen Eigentumsvorbehalt hat, wird der Kunde den Dritten hierauf hinweisen und die HBSO GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

10.5   Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die HBSO GmbH jederzeit dazu berechtigt gelieferte Produkte zurückzuholen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleich kommt. Der Kunde ist in diesem Fall zur Herausgabe der Produkte verpflichtet. Eine Weiterverwertung zurückgeholter Produkte durch die HBSO GmbH liegt im eigenen Ermessen der HBSO GmbH. Der Kunde kann hierauf keinen Einfluss nehmen.



11. Lieferung und Leistung

11.1   Falls zwischen dem Kunden und der HBSO GmbH vereinbart wurde, dass die HBSO GmbH Produkte liefert, vor Ort aufstellt bzw. einbaut und in einen betriebsbereiten Zustand versetzt, so gelten diese als betriebsbereit in dem Moment, wo nach durch die HBSO GmbH durchgeführten, geeigneten Tests und Funktionsprüfungen die HBSO GmbH dem Kunden die Betriebsbereitschaft mitteilt. Die Lieferung umfasst dabei lediglich das Aufstellen, bzw. Einbauen der Produkte und die Herstellung der Betriebsbereitschaft. Weitergehende Beratungen, Einweisungen und Schulungen gehören nicht zum Umfang der Lieferung. Diese können lediglich Gegenstand eines weiteren Auftrages durch den Kunden an die HBSO GmbH sein. Der Kunde verpflichtet sich der HBSO GmbH bei Lieferungen oder Leistungen einen freien Zugang zu den notwendigen Örtlichkeiten zu gewähren. Kommt es bei Lieferungen oder Leistungen zu Verzögerungen durch Gründe, die der Kunde zu vertreten hat, so trägt der Kunde die hierdurch der HBSO GmbH entstandenen Mehrkosten.

11.2   Der Kunde ist verpflichtet, der HBSO GmbH seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach oder sonstige anonyme Adresse), E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben. Wenn es sich beim Kunden um eine Firma handelt, so übermittelt dieser zusätzlich einen Gewerbenachweis bzw. Handelsregisterauszug per Post oder Telefax an die HBSO GmbH. Der Kunde versichert, dass alle dem Anbieter mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen, die Daten unverzüglich durch Mitteilung an die HBSO GmbH per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.

11.3   Falls der Kunde eine Mindestabnahmemenge von Leistungen in einem bestimmten Zeitraum garantiert, hat er dieser Verpflichtung nachzukommen. Es gilt eine Kulanzregel von 10%. Sollte die Menge an abgenommenen Leistungen darunter liegen, ist eine nachträgliche Zahlung nach dem vorher geltenden Preisniveau gerechtfertigt.



12. Gefahrenübergang

12.1   Mit Übergabe des Produktes an den Kunden geht jegliche Gefahr auf diesen über. Der Kunde haftet ab diesem Zeitpunkt in voller Höhe des Rechnungsbetrages. Dies gilt insbesondere für Verlust und jede Art von Beschädigung eines von der HBSO GmbH gelieferten Produktes durch den Kunden, Dritte oder durch höhere Gewalt.



13. Annahmeverzug

13.1   Die HBSO GmbH wird dem Kunden unverzüglich mitteilen, sobald das von ihm in Auftrag gegebene Produkt fertiggestellt, bzw. zur Lieferung bereitgestellt ist. Ab diesem Zeitpunkt hat der Kunde vier Wochen Zeit zur Abnahme. Ein längerer Zeitraum bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und der HBSO GmbH. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug oder erklärt ausdrücklich, dass er nicht abnehmen will – letzteres muss jedoch zwingend schriftlich erfolgen – so ist die HBSO GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu berechnen.

13.2   Im Falle einer Schadenersatzforderung wird die HBSO GmbH einen Betrag in Höhe von 25% des entsprechenden Auftragswertes in Rechnung stellen. Es obliegt in diesem Fall dem Kunden gegebenenfalls nachzuweisen, dass der HBSO GmbH ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der angesetzten Pauschale entstanden ist. Die HBSO GmbH behält sich das Recht vor im Einzelfall auch einen höheren Schadenersatz als oben genannte Pauschale geltend zu machen. Dies gilt zum Beispiel im Falle von kundenspezifischen Software-Entwicklungen oder anderen Sonderbestellungen.

13.3   Die HBSO GmbH behält sich des weiteren das Recht vor im Falle eines Abnahmeverzuges angemessene Lagerkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Als Lagerort kann die HBSO GmbH dabei auch eine Spedition oder einen anderen angemessenen Anbieter in Anspruch nehmen, wenn eine Lagerung in den eigenen Räumlichkeiten der HBSO GmbH nicht möglich oder vertretbar ist.



14. Rücktritt und Warenrücknahme

14.1   Die HBSO GmbH muss die in Auftrag gegebenen Produkte und Dienstleistungen nicht liefern, wenn der Hersteller eines gewünschten Produktes die Produktion eingestellt hat oder aus anderen Gründen, die die HBSO GmbH nicht zu vertreten hat, die Lieferung nicht möglich ist. Die HBSO GmbH wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich informieren und ihm soweit möglich ein alternatives Produkt anbieten.

14.2   Die HBSO GmbH ist uneingeschränkt berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wird oder der Kunde aus anderen Gründen nicht in der Lage ist seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die HBSO GmbH kann sich dann im Einzelfall jedoch zur Lieferung und Leistung bereit erklären, sofern der Kunde unverzüglich Vorauskasse in Bar (nur Bargeld, keine Schecks) leistet.

14.3   Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag hat die HBSO GmbH Anspruch auf Ausgleich in voller Höhe für bisherige Aufwendungen wie Dienstleistungen, Transport, etc.

14.4   Bei Rücknahme von Produkten hat die HBSO GmbH für die Gebrauchsüberlassung und Wertminderung mindestens Anspruch nach folgender Aufstellung: Bei Rücknahme innerhalb des - ersten bis dritten Monats nach Lieferung 30% des Kaufpreises - vierten bis sechsten Monats nach Lieferung 40% des Kaufpreises - siebten bis neunten Monats nach Lieferung 50% des Kaufpreises - neunten bis zwölften Monats nach Lieferung 60% des Kaufpreises - nach Ablauf des zwölften Monats 80% des Kaufpreises. Die HBSO GmbH ist berechtigt im Einzelfall einen höheren als den angegebenen Prozentsatz geltend zu machen, sofern dies aufgrund des zugrundeliegenden Produktes gerechtfertigt ist. In allen Fällen bleibt es dem Kunden offen nachzuweisen, dass der HBSO GmbH keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist.



15. Gewährleistung

15.1   Bei von der HBSO GmbH gelieferten Produkten und Leistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate für Endverbraucher und 12 Monate für alle anderen Kunden beginnend mit dem Datum der Lieferung. Andere Gewährleistungsfristen können vereinbart werden, bedürfen jedoch der Schriftform.

15.2   Ein gewerblicher Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Mängeln zu untersuchen und bekannt gewordene, bzw. aufgetretene Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich an die HBSO GmbH mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die HBSO GmbH von allen Gewährleistungsansprüchen im Hinblick auf diesen Mangel befreit und nicht zur Behebung des Mangels verpflichtet.

15.3   Die HBSO GmbH behält sich vor nach eigenem Ermessen Mängel wahlweise durch Nachbesserung oder Austausch unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche zu beheben. Mehrere Nachbesserungen sind hierbei zulässig. Kann ein Mangel nicht behoben werden, so kann die HBSO GmbH dem Kunden einen Lösungsvorschlag unterbreiten, wie der Fehler umgangen werden kann, sofern damit die bestimmungsgemäße Nutzung des Produktes nicht erheblich eingeschränkt bleibt oder wird. In diesem Fall gilt der Mangel dann als behoben.

15.4   Ist die HBSO GmbH nicht in der Lage einen Mangel zu beseitigen, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises bzw. der Vergütung zu verlangen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat die HBSO GmbH bei Rücknahme von Produkten Anspruch für die Gebrauchsüberlassung und Wertminderung gemäß Punkt 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gleiches gilt auch für erbrachte Dienstleistungen und andere Aufwendungen, die die HBSO GmbH erbracht hat, um den Gebrauch des Produktes zu ermöglichen.

15.5   Der Kunde gibt der HBSO GmbH ausreichend Zeit und Gelegenheit einen Mangel zu lokalisieren und zu beseitigen. Die HBSO GmbH ist nicht zur Mangelbehebung verpflichtet und von jeglichen Gewährleistungsansprüchen befreit, wenn der Kunde der HBSO GmbH nicht die erforderliche Zeit und Gelegenheit einräumt.

15.6   Die HBSO GmbH haftet nicht für Fehler, die dadurch entstehen, dass Produkte durch den Kunden oder einen Dritten verändert werden. Die HBSO GmbH haftet auch nicht für Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung oder fehlerhafte Anwendung der Produkte durch den Kunden oder durch Dritte entstehen.



16. Haftung und Schadensersatzansprüche

16.1   Die HBSO GmbH haftet für durch die HBSO GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Fehler bzw. Schäden.

16.2   Für fehlende Eigenschaften eines Produktes haftet die HBSO GmbH nur dann, wenn diese ausdrücklich in Schriftform zugesagt wurden.

16.3   Für Schäden, die dem Kunden durch Vernichtung von Datenbeständen durch die HBSO GmbH entstehen, haftet die HBSO GmbH nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit und auch nur dann, wenn der Kunde nachweisen kann, dass eine Rekonstruktion der Daten unvermeidbar und nur mit verhältnismäßig hohem Aufwand durchführbar ist. Der Kunde ist dabei generell verpflichtet vor Aktivitäten der HBSO GmbH an seinem System ausreichende Datensicherungen durchzuführen, um im Falle einer Vernichtung von Datenbeständen den Schaden möglichst gering zu halten. Fehlt eine solche Datensicherung oder ist nicht ausreichend vorhanden, so ist die HBSO GmbH von der Haftung und Schadenersatzansprüchen des Kunden befreit.

16.4   Die HBSO GmbH haftet für Schäden, die durch schuldhafte Nichterfüllung bzw. Verletzung von Vertragspflichten entstehen, sofern diese Schäden das Erreichen des Vertragszwecks nicht unerheblich gefährden und durch Umstände entstehen, die bei Vertragsabschluss durch die HBSO GmbH vorhersehbar gewesen wären. Bei reinen Vermögensschäden, z.B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall, ist der Schadensersatz durch die HBSO GmbH beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsätzlichkeit. Der Schadensersatzanspruch muss hierbei in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragswert stehen.

16.5   Die HBSO GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass das Angebot für einen bestimmten, nicht beworbenen Dienst oder eine bestimmte Software geeignet ist. Bei der Internet-Dienstleistung handelt es sich um die Bereithaltung des WWW-Angebots zum Abruf unter der Internet-Adresse des Kunden und endet an der Grenze des eigenen Netzwerks, bzw. des Netzwerks der jeweiligen Vertragspartner.

16.6   Für Störungen innerhalb des Internet kann keine Haftung übernommen werden. Die Erreichbarkeit der Angebote wird zu mindestens 98% im Jahresdurchschnitt garantiert, die Regel sind über 99,5%. Ausgenommen hiervon sind planmäßige Datensicherungen (i.d.R. zwischen 0 und 3 Uhr), Server- oder Firewall-Updates (max. einmal im Monat an Wochenenden) und angekündigte Wartungsarbeiten (zB zur Verbesserung der Performance). Sofern Teilnehmer am Internet auf die Angebote zugreifen können, ist von einer Erreichbarkeit auszugehen. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, können wir den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken.

16.7   Wie im Internet üblich, kann auf die veröffentlichten Daten nicht unbedingt immer zugegriffen werden. Dies gilt insbesondere für allgemeine Engpässe in der Netzinfrastruktur, mit denen die HBSO-Server nichts zu tun haben. Derartige Ausfälle hat die HBSO GmbH nicht zu vertreten.

16.8   Fällt die Leistung durch eine Störung innerhalb des Netzwerks länger als 12 Stunden hintereinander völlig aus (d.h. Nichterreichbarkeit), wird dem Kunden die Miete für diesen Zeitraum gutgeschrieben, sofern sie EUR 5,-- übersteigt. Das zeitweilige Nichtfunktionieren einzelner Dienste (zB FTP, E-Mail, Datenbankzugriffe, o.ä.) qualifiziert nicht für eine Gutschrift. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den Auftragswert beschränkt, dies gilt auch bei Totalausfall der Leistung.

16.9   Die Haftung für von der HBSO GmbH zu verantwortende Ausfälle und Schäden beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz und ist auf den Auftragswert begrenzt. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, max. auf 100 % der jährlichen Produktmiete. Die HBSO GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seines Angebots oder die Benutzung des Internets entstehen. Gleiches gilt für Schäden aufgrund technischer Probleme, Übertragungsfehler oder Datenunsicherheit im Internet.

16.10   Von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Im Fall von technischen Problemen, die nicht von der Firma HBSO GmbH zu vertreten sind, die eine Weiterführung dieses Vertrages nicht ermöglichen, ist die Firma HBSO GmbH berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die schon vorausgezahlten Kosten werden in diesem Fall dem Kunden erstattet. Es besteht, außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.

16.11   Verstößt der Kunde mit dem Inhalt seiner Internetseiten gegen die in diesen AGB genannten Pflichten, insbesondere gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, so haftet er uns gegenüber auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch Vermögensschäden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, uns von Ansprüchen Dritter – gleich welcher Art – freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von in das Internet gestellten Inhalten resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, uns von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

16.12   Die anwendungstechnischen Beratungen durch unsere Mitarbeiter, Gebrauchsanweisungen und ähnlichen Informationen erfolgen jeweils nach bestem Wissen, sind jedoch unverbindlich und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis, auch keine Nebenpflichten aus dem Kaufvertrag.

16.13   Leistungsverzögerungen aufgrund des Ausfalls von Kommunikationsnetzen hat die HBSO GmbH nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen.

16.14   Die HBSO GmbH kann nicht für das Funktionieren von Fremdprogrammen (wie zB den E-Mail-Client „Thunderbird“, den FTP-Client „Filezilla“ oder anderer Programme) garantieren. Ein Support für solche Fremdprogramme ist nicht möglich und Support-Leistungen dafür auf jeden Fall kostenpflichtig.



17. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

17.1   Im Falle einer Verletzung deutscher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte bei der Verwendung eines Produktes wird die HBSO GmbH den Kunden von etwaigen (Schadenersatz-)Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen, sofern die HBSO GmbH die Verletzung der gewerblichen Schutz- und Urheberrechte zu vertreten hat.

17.2   Die HBSO GmbH wird in diesem Fall dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung des Produktes verschaffen. Falls dies nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand realisierbar ist, behält sich die HBSO GmbH das Recht vor nach eigenem Ermessen nach Wahl das Produkt entweder gegen ein ähnliches Produkt auszutauschen oder so abzuändern, dass die Schutzrechte nicht mehr verletzt werden. Sollte auch dies nicht möglich sein wird die HBSO GmbH das Produkt zurücknehmen. In diesem Fall hat die HBSO GmbH Anspruch für die Gebrauchsüberlassung und Wertminderung gemäß Punkt 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gleiches gilt auch für erbrachte Dienstleistungen und andere Aufwendungen, die die HBSO GmbH erbracht hat um den Gebrauch des Produktes zu ermöglichen.

17.3   Die aufgeführten Verpflichtungen bestehen für die HBSO GmbH nur dann, wenn die HBSO GmbH unverzüglich schriftlich durch den Kunden benachrichtigt wird, dass gegen ihn entsprechende Ansprüche geltend gemacht werden, so dass die HBSO GmbH sofort alle zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen kann, um die Ansprüche abzuwenden.



18. Softwarenutzungsrechte

18.1   Für alle Software und die zugehörige Dokumentation, die dem Kunden durch die HBSO GmbH geliefert wird, gleichgültig ob es sich um von der HBSO GmbH entwickelte Software oder um Fremdsoftware (Software, die von einem anderen Software-Hersteller entwickelt wurde) handelt, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht auf einem Computersystem. Alle anderen Rechte an der Software und der zugehörigen Dokumentation inklusive aller Kopien und Ergänzungen verbleiben bei der HBSO GmbH bzw. dem Software-Hersteller. Der Kunde erhält das Nutzungsrecht jeweils mit Lieferung der Software, soweit nicht anders vereinbart.

18.2   Der Kunde ist berechtigt, die Software auf einem Computersystem im Rahmen der Vertragsvereinbarungen zu installieren, zu testen und zu nutzen. Es ist ihm jedoch nicht erlaubt die Software und die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Eine Ausnahme stellt die Erstellung einer Sicherungskopie der Software für den eigenen Bedarf dar. Für eine ganze oder teilweise Vervielfältigung der Software oder der zugehörigen Dokumentation bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die HBSO GmbH, bzw. des entsprechenden Software-Herstellers.

18.3   Eine Umwandlung des Programmcodes in Quellcode ist nur erlaubt, sofern Änderungen an der Software notwendig sind, um die Interoperabilität mit anderen Programmen zu gewährleisten. Umwandlung und Änderung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die HBSO GmbH, bzw. den entsprechenden Software-Hersteller. Der Kunde verpflichtet sich die gewonnenen Informationen aus dem Quellcode zu keinem anderen Zweck zu verwenden und auch an keinen Dritten weiterzugeben.

18.4   Änderungen an der Software führen zu sofortigem Verlust jeglicher Gewährleistungsansprüche an die HBSO GmbH, bzw. den Software-Hersteller, da in diesem Fall eine einwandfreie Funktionalität der Software nicht mehr in der Macht der HBSO GmbH, bzw. dem Software-Hersteller liegt.

18.5   Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass kein Dritter Zugriff auf die Software und die zugehörige Dokumentation erhält, es sei denn die HBSO GmbH, bzw. der Software-Hersteller hat dem schriftlich zugestimmt. Quellcodes für Software werden dem Kunden nur bei entsprechender gesonderter Vereinbarung zur Verfügung gestellt.



19. Veröffentlichte Inhalte, Kundenpflichten

19.1   Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm ins Internet eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen. Darüber hinausgehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sowie des Telemediengesetzes ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen.

19.2   Der Kunde stellt die HBSO GmbH von jeglicher Haftung für den Inhalt und den Gebrauch seines Angebots und seines Domainnamens frei und sichert zu, keine Inhalte anzubieten, die Dritte in ihren Rechten verletzen, gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Das Anbieten pornographischer, extremistischer oder gegen die guten Sitten verstoßender Inhalte ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist die HBSO GmbH berechtigt, den Zugriff auf das Angebot sofort zu sperren. Hierzu reicht die Annahme eines Verstoßes etwa durch Bekanntwerden eines Unterlassungsanspruchs oder Information eines Dritten. Die Zugriffssperrung kann für das gesamte Angebot des Kunden gelten, sofern das problematische Angebot nicht zweifelsfrei eingrenzbar ist. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Das gilt auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Wir sind nicht verpflichtet, die Inhalte unseres Kunden zu überprüfen.

19.3   Die HBSO GmbH hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails auf einen angemessenen Wert zu beschränken. Der diesbezügliche Wert beträgt derzeit 15 MB.

19.4   Falls bekannt wird, dass der Kunde unverlangte Massenmailings per E-Mail oder in Newsgroups verschickt oder verschicken lässt (sog. "Spamming"), die in einem Zusammenhang mit der bereitgestellten Dienstleistung stehen, ist die HBSO GmbH ebenfalls zur sofortigen Sperrung des Angebots berechtigt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Vom Kunden installierte Programme, die das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigen, können von der HBSO GmbH deinstalliert oder gesperrt werden. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung sind wir berechtigt den Zugriff zu sperren.
Der Kunde verpflichtet sich, diese Regelungen auch bei einer evtl. Untervermietung des Serverplatzes weiterzugeben und deren Einhaltung zu gewährleisten. Eine Zugriffssperrung dieser Art gilt nicht als Leistungsunterbrechung, Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die HBSO GmbH ist berechtigt, beim ersten Verstoß gegen obige Bestimmungen dem Kunden ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, eine Rückzahlung angebrochener Mieten findet nicht statt.

19.5   Da der Schriftverkehr mit dem Kunden vorwiegend per E-Mail erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, mindestens eine E-Mail-Adresse zu nennen, die er regelmäßig abfragt und jede Änderung daran sofort mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, der HBSO GmbH sofort eine Änderung der Rechnungsadresse mitzuteilen. Beide Änderungen können schriftlich oder per E-Mail vorgenommen werden.



20. Widerrufsbelehrung

20.1   Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, HBSO GmbH, Kestenberger Weg 33a, 67105 Schifferstadt, E-Mail: info (at) hbso.de, Fax: 06235 95406 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail oder über den gesicherten Online-Administrationsbereich) über Ihren Entschluss, einen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

20.2   Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

20.3   Bei Erbringung von Dienstleistungen
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.



21. Rückfragen und Beanstandungen

Rückfragen und Beanstandungen sind an die Firma HBSO GmbH, Herrn Holger Härtel, Kestenberger Weg 33a, 67105 Schifferstadt zu richten.



22. Regelungen für Wiederverkäufer

22.1   Der Kunde ist berechtigt, Dritten ein vertragliches Nutzungsrecht an den von uns für ihn betreuten Internetpräsenzen einzuräumen. In diesem Fall bleibt der Kunde dennoch alleiniger Vertragspartner. Er ist verpflichtet, sämtliche Vertragsbedingungen, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus unseren Bestellformularen ergeben, innervertraglich an den Dritten weiterzuleiten und diesen zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Dies gilt auch für die Verpflichtung aus Ziffer 1.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

22.2   Sind für Änderungen sämtlicher Art Mitwirkungshandlungen des Dritten erforderlich, so stellt der Kunde innervertraglich sicher, dass diese Mitwirkungspflichten eingehalten werden. Der Kunde wird uns auf Anforderung die Adressdaten nebst Ansprechpartner des Dritten mitteilen. Wir sind berechtigt, im Falle von Änderungen unmittelbar an den Dritten heranzutreten, um von diesem schriftlich die Zustimmung zu den Änderungen zu verlangen.

22.3   Verstößt der Dritte gegen Vertragspflichten, erfüllt er Mitwirkungspflichten nicht oder ergeben sich anderweitig Probleme an der Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte, so haftet der Kunde uns gegenüber für alle hieraus resultierenden Schäden. Darüber hinaus stellt uns der Kunde von sämtlichen Ansprüchen frei, die sowohl der Dritte als auch andere an uns stellen werden.



23. Leistungsbeschreibung „HBSO Web-Shop“

23.1   Die HBSO GmbH gewährt dem Kunden ein reines Nutzungsrecht gegen Zahlung einer monatlichen Lizenzgebühr und einer einmaligen Einrichtungsgebühr an der angebotenen Software einschließlich der zugehörigen Dokumentationen. Bei Weitergabe oder Veröffentlichung der mit der Software erstellten Daten muss der Name der HBSO GmbH als Quelle angegeben werden.

23.2   Der Lizenznehmer darf die Software und die dazugehörige Dokumentation nur selbst benutzen. Er darf Firmenangehörigen die Nutzung gestatten. Firmenangehörige sind fest angestellte Mitarbeiter des Lizenznehmers, hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, wenn sie durch einen Ausschließlichkeitsvertrag an den Lizenznehmer gebunden sind. Besteht nur eine Kooperation oder gelegentliche Zusammenarbeit, so darf diesem Personenkreis die Nutzung nicht ermöglicht werden.

23.3   Der Lizenznehmer darf Copyrightvermerke, Kennzeichen und/oder Eigentumsangaben des Anbieters an der Software oder dem Dokumentationsmaterial nicht verändern.

23.4   Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Software ist unter Beachtung anerkannter Programmierregeln erstellt worden. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Nach dem Stand der Technik kann ein unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung etwaiger Programmfehler nicht gewährleistet werden. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.

23.5   Wir gewährleisten, dass die Softwareprodukte in den zugehörigen Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen einsatzfähig sind. An eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften sind wir nur nach schriftlicher Bestätigung gebunden. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.

23.6   Es besteht keine Gewährleistung dafür, dass das Softwareprodukt den speziellen Anforderungen des Kunden genügt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.

23.7   Es besteht ferner keine Gewährleistung für nach Kundenwünschen geänderte oder bearbeitete oder sonst wie angepasste Fassungen der Software, soweit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen, Bearbeitungen oder Anpassungen stehen.

23.8   Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

23.9   Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind.

23.10   Haftung und Schadensersatz für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Wirtschaftliche Entscheidungen, die der Nutzer aufgrund der Programmergebnisse trifft, fallen in seinen Risikobereich. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

23.11   Eine Haftung des Anbieters wird im übrigen auf Vorsatz und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und/oder sonstige Folgeschäden wird ausgeschlossen.

23.12   Der Kunde kann die in der Software aufzunehmende Firmierung seines Gewerbes selbst festlegen. Der Kunde hat bei seiner Firmierung auf die Wettbewerbsrichtlinien selbst zu achten. Gibt der Kunde keine Firmierung an, wird eine solche vom Anbieter nicht aufgenommen. Sollte der Kunde und/oder der Anbieter wegen Wettbewerbsverstößen in Anspruch genommen, die den Kunden bei Anwendung der Software des Anbieters unterlaufen sind, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen frei.

23.13   Der Kunde stellt den Anbieter ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei, die in Folge der Anwendung der Software durch den Kunden erhoben werden.

23.14   Für im Web-Shop enthaltene Webhosting-Leistungen gelten die Regelungen aus Ziffer 7.



24. Sonstiges & Schlussbestimmungen

24.1   Gerichtsstand ist Ludwigshafen/Rhein, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall sind wir jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

24.2   Die Übertragung von aus einem Vertrag resultierenden Rechten und Pflichten durch den Kunden an Dritte bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die HBSO GmbH. Von der HBSO GmbH an den Kunden offenstehende Forderungen darf der Kunde nur dann mit eigenen Ansprüchen gegenüber der HBSO GmbH verrechnen, wenn diese Ansprüche gerechtfertigt und rechtlich abgesichert sind. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen und für alle vertraglichen und in Zusammenhang mit einem Vertrag stehenden Ansprüche ist der Hauptsitz der HBSO GmbH, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Gleiches gilt auch, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand oder Wohnsitz im Inland hat, gleichgültig ob bei Abschluss des Vertrages oder später – z.B. durch Verlegung ins Ausland nach Abschluss des Vertrages. Gleiches gilt auch, wenn der Gerichtsstand oder Wohnsitz unbekannt ist. Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

24.3   Änderungen dieser AGB werden dem Kunden einen Monat vorher per E-Mail angekündigt und treten automatisch in Kraft, sofern der Kunde bis dahin nicht widerspricht.

24.4   Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist.

24.5   Für die von der HBSO GmbH auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).



25. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (salvatorische Klausel)

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sind oder durch Veränderung der Rechtslage unwirksam werden, bleiben die AGB in ihrem übrigen Teil bestehen. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten dann Bestimmungen, die nach gültiger Rechtslage dem am nächsten kommen, was der Kunde und die HBSO GmbH mit den unwirksamen Bedingungen bezwecken wollten.



Stand 13.6.2015

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Muster-Formular nutzen)

----------Start----------

An Firma

HBSO GmbH
Kestenberger Weg 33a
67105 Schifferstadt
Tel 06235 95407
Fax 06235 95406
E-Mail: info @ hbso.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren:

(Hier die Waren angeben – Menge, Bestellnummer, Artikelname)

Bestellt am _______________

Erhalten am _______________

Name des/der Verbraucher(s) _________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s) _________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

______________________________________________

Ort, Datum _____________________________________

-------------Ende-------------