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Informationen zur Batterieverordnung

Wir als Händler sind im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus – auch wenn diese lediglich zusammen mit einem Endgerät vertrieben werden – gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Sie als Endverbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist grundsätzlich verboten.

Die Entsorgung von Altbatterien oder Akkus kann sowohl durch Übergabe an eine kommunale Sammelstelle, als auch durch Rückgabe im örtlichen Handel kostenlos erfolgen.

Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch auch unter der folgenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden:

HBSO GmbH
Kestenberger Weg 33a

67105 Schifferstadt

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet und darunter evtl. mit der Kennzeichnung für die Art der Batterie / des Akkus.

Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet:
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.

Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

Weitere Hinweise zur Batterieverordnung finden Sie auch beim:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Hinweise zur Entsorgung von Altgeräten und Elektronikschrott

Seit März 2006 dürfen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Altgeräte nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden. Neben typischen Elektrogeräten wie Fernseher, Waschmaschinen oder Kühlschränke, betrifft dies auch z. B. GPS-Geräte, Taschenlampen,  und/oder andere Elektroaltgeräte. Erkennbar sind diese Geräte ebenfalls an dem Symbol einer "durchgestrichenen Mülltonne".
Das Symbol finden Sie auf den Geräten oder der Verpackung.

Den Elektronikschrott können Sie z. B. bei kommunalen Sammelstellen kostenlos abgeben. Ihre kommunale Abfallberatung oder die Verbraucherzentralen können Ihnen über den genauen Ort dieser Sammelstellen Auskunft geben.